Bitte beachten Sie, dass eine Unterrichtsbefreiung schriftlich begründet bei der Schulleitung rechtzeitig beantragt werden muss. Eine Genehmigung erfolgt nur in Ausnahmefällen. Eine Befreiung wegen Urlaubsreisen wird NICHT genehmigt. s. auch www.km.bayern.de
Ferien und sonstige schulfreie Tage - weitere Termine
Neue Broschüre: Die bayerische Grundschule Broschüre_Die_bayerische_Grundschule.pdf